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23.08.2002 (Archiv)

Musikindustrie klagt Tauschbörsen Nutzer

Der US-amerikanische Verband der Musikindustrie Recording Industry Association of America (RIAA) geht erstmals gegen einen einzelnen User einer Online-Tauschbörse vor.

Der Verband fordert den Provider Verizon mit einem Antrag bei einem Bezirksgericht in Washington, D.C. dazu auf, den Namen eines Tauschbörsenmitglieds herauszugeben. RIAA-Angaben zufolge handelt es sich bei dem Internet-Nutzer um einen exzessiven Anbieter urheberrechtlich geschützter Musikdateien.

Die RIAA hatte bereits letztes Monat angekündigt, im Rahmen ihres Kampfes gegen Copyright-Verletzungen nicht nur gegen die Betreiber von illegalen Tauschbörsen, sondern auch gegen einzelne Anbieter von Musik im Web vorgehen zu wollen.

Bei ihrem gegenwärtigen Antrag beruft sich der Verband der Musikindustrie auf den Digital Millennium Copyright Act, nach dem die Provider für das, was auf ihren Servern gespeichert ist, verantwortlich sind. Nach der Auffassung von Verizon kommt der DMCA in diesem Fall jedoch nicht zur Anwendung, da die Musikdateien nicht auf den Servern des Providers, sondern auf einem der so genannten 'Peer-to-Peer'-Knoten des Mitglieds gespeichert sind. 'Wir verstehen, dass die RIAA ein Problem mit den Copyright-Verletzungen hat und unsere Daten benötigt. Andererseits haben wir legitime Bedenken, dass ihr Vorgehen der geltenden Rechtslage entspricht', erklärte Verizon-Sprecherin Sarah Deutsch.

Sollte die RIAA die geforderten Daten bekommen und wie angekündigt Klage gegen den Kunden von Verizon erheben, wäre das der erste Fall gegen einen einzelnen Teilnehmer des Musikdateitausches. Bislang hatte die RIAA nur gegen die Betreiber von zentralen Servern, wie beispielsweise Napster, geklagt.

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