20.12.2002 (Archiv)
eBay verbietet Auktions-Manager
Gegen den Software-Hersteller bhv wurde durch das Auktionshaus eBay eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Programm „Zuschlag!“ darf nicht mehr verkauft werden da es laut eBay wettbewerbswidrig ist.Der Stand einer gewünschten Auktion wird alle zehn Sekunden durch das Programm geprüft. Kurz vor Ende der Auktion wir vollautomatisch mitgeboten und das Gebot fällt dann meistens niedriger aus, da andere Bieter weniger Zeit haben auf die neuen Gebote zu reagieren. Das mag für den Käufer ein Vorteil sein, für Mitbieter und Verkäufer jedenfalls nicht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay verbieten Gebote, die mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse abgegeben werden (§8 Abs. 5). Die bhv Software GmbH & Co. KG sieht in der Vorgehensweise von eBay nur die Angst vor Verlust höherer Einnahmen in Form von Verkaufsgebühren, und prüft nun weitere rechtliche Schritte.
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