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15.11.1998 (Archiv)

Provider klagen Telekom-ORF-Kartell an

Der Verband österreichischer Internet Service Provider hat eine Prüfung der Telekom Austria und des ORF mit der Firma 'Highway 194' angeregt. Kartellrechtliche Probleme werden hier vermutet.

Wie schon in Blitz genauest analysiert, haben vor einiger Zeit die Telekom Austria und der ORF ein gemeinsames Tochterunternehmen 'Highway 194 Internet VertriebsgesmbH' ins Leben gerufen und mit ausreichend Startkapital versehen. Es verwunderte nicht, daß deren Produkt AON (vormals BTX der Telekom) durch eine aufwendige Kampagne im ORF und dem Verkauf von Leistungen über die Postämter der privaten Konkurrenz das Überleben schwerer zu machen versucht.

Die gemeinsame Power der 'mehr oder weniger Monopole' hat AON einen entscheidenden Vorteil im Markt verschafft - nichteinmal größte technische Probleme konnten dem Schaden (Blitz berichtete: tagelange Ausfälle von Mailsystem und Namensserver sorgten für Wirbel).

Nun will die ISPA, die Vertretung der meisten heimischen Provider, eine Prüfung der Sachlage durch das Kartellgericht und die Telecom Control - eventuell auch eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch die EU. AON werde quersubventioniert durch die beiden in ihrem jeweiligen Bereich marktbeherrschenden Unternehmen. Ein fairer freier Markt werde durch dieses Vorgehen unmöglich gemacht.

Verhindert werden soll eine marktbeherrschung, wie sie die deutsche Telekom mit 80% Marktanteil vorexerziert. In Österreich sollen jedenfalls die Werbespots im ORF nichteinmal durch die 249,- Monatspauschale bei AON finanziert werden können - eine verbotene Subventionierung müsse also vorliegen. Außerdem werden PTA-Werbeaktionen wie die ISDN-Aktion derzeit für Werbung für AON mitbenutzt. Bei Telefonrechnungen liegen AON-Werbungen bei.

Pikanterweise ist AON selbst Mitglied der ISPA, allerdings nicht im Vorstand vertreten. Sehr wohl aber sind Telekom und ORF in der ISPA gerne gesehene Zahler und damit wichtige Mitglieder. Trotzdem ist aber die derzeitige Situation kritisch genug für ein Vorgehen gegen das Mitglied. Die Brisanz des Themas ist also offenkundig.

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