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23.09.1999 (Archiv)

Markenrechte und Domains

Der Fall 'bad wild bad' geisterte zuletzt durch die Medien. Denn Bad Wildbad in Deutschland hat sich gerichtlich die Web-Adresse www.badwildbad.de per Namensrecht zusichern lassen, die einem 'bösen, wilden' Privaten gehörte.

Das Namens- und Markenrecht versucht immer wieder, in die Vergabe von Domainadressen einzugreifen. Das ist einerseits gewünscht, wenn beispielsweise ein Domaingrabber sich Unmengen an fremden Namen sichert, um diese nachher teuer weiterzuverkaufen. Andererseits haben viele Nutzer einer Domain damit zu befürchten, daß sich jemand nachher ein Recht auf einen gutgehenden Namen sichern kann, der eingeführt ist.

Das Markenrecht ist dabei natürlich nicht Allheilmittel, da es auch hier mehrere Namen gleichlautend geben kann – sofern sich zumindest die Branchen nicht überdecken. Spätestens hier wird man auf die neuen Domainarten warten müssen, die schon lange angekündigt sind: .web, .firm, .shop etc. sind sicher beliebte Ausweichmöglichkeiten.

Doch bis dahin muß ein vernünftiger Weg gefunden werden. Und der kann nicht heißen: Markenrecht im Internet. Das wird dem Internet nicht gerecht. Sinnvoller wäre da schon eher, daß eine Domain auch genutzt werden muß, wenn sie registriert wurde. Damit wären Domaingrabber leichter zu erwischen, denn dann gehen die Kosten für dieses Spiel schnell in die Höhe.

Ein Beispiel demonstriert das Problem: Hasbro besitzt die Namensrechte an dem Spiel 'Clue' und wollte (spät...) unter www.clue.com eine entsprechende WebSite bauen. Doch dort wohnte schon wer, nämlich der Eimnmannbetrieb 'Clue Computing'. Dumm gelaufen für den Konzern, denn der Richter entschied korrekt: Die Domain kann nicht durch Markenrechte etc. weggeschnappt werden. Man wird sich wohl wie jeder andere Betrieb auch um einen alternativen Namen umsehen müssen. Wie wäre es mit www.clueweb.com?

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