Company 25.01.2007 (Archiv)
Neue Abmahn-Falle in Deutschland
Unternehmen in Deutschland, die unter das Handelsgesetz fallen, müssen in ihren Geschäftsbriefen (also auch eMails) diverse Kennzeichen und Adressangaben verpflichtend angeben. Ansonsten wird eine teure Abmahnung oder Strafe möglich.Schon bisher galt Deutschland als Schlaraffenland für Abmahner. Die grenzenlosen Möglichkeiten, unliebsame Mitbewerber und Zeitgenossen per Abmahnung zu schröpfen, werden nun noch einmal erweitert. Relativ unbetrachtet von der Öffentlichkeit gilt nun ein neuer Gesetzestext, der auch geschäftliche eMails verpflichtend mit diversen Kennzeichnungen erwartet.
Recht in Deutschland
Handelsregister-Gesetz (PDF)
GmbHG §35a
HGB §37a
AktG §80 Abs. 1
Die formalen Anforderungen entsprechen denen, die im Briefverkehr schon üblich waren - also typischerweise am Briefpapier gedruckt sind. eMails innerhalb Deutschland müssen diese Informationen nun auch im Text selbst beinhalten - ein Link oder ein Attachment dürften nicht reichen. Firmenname, Handelsregisternummer, Niederlassungsort etc. sind daher in Deutschland direkt in der Signatur zu führen.
Ausnahmen stehen im Gesetzestext. Doch das wahre Problem sind nicht nur nicht medienadäquate Gesetze (die Netiquette verbietet beispielsweise überlange Signaturen... - Sie dürfen also entscheiden, ob Sie gesetzeskonform oder internetkonform agieren wollen), sondern auch die offenen Türen für Abzocker. Diverse Abmahnvereine in Kooperation mit Abmahnanwälten haben ein gutes Geschäft mit solchen Grauzonen und nehmen reihenweise Unternehmen aus.
Recht eigenartig...?
Deutschland katapultiert sich langsam ins 'Aus', wenn es um das Internet geht. So scheint es zumindest, wenn man die für Außenstehende schon eigenartige Ausgangslage und dann noch die Entwicklungen sieht.
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