Weil die privaten Anbieter sich durch die Konkurrenz öffentlich finanzierter Sender in Bedrängnis sehen und die EU mehr Wettbewerb fördern will, musste auch in Deutschland das Tun gebührenfinanzierter Fernsehsender im Internet geregelt werden. Deutschland gilt als Vorbild für Österreich, wo dem ORF ähnliche Einschnitte gemacht werden könnten.
Das Problem ist, dass die öffentlichen Sender im Mitbewerb um Werbung mit privaten Alternativen stehen. Diese haben jedoch Nachteile gegen die Übermacht, die vom Staat eigentlich für andere Zwecke gemacht wurde, nun aber auch im Internet wirkt. Freie Medien können sich so kaum entfalten und ihre Finanzierung sicherstellen. Die EU und nun auch Deutschland sorgen aber für eine neue Ordnung.
Der Vertrag sieht etwa vor, dass Bewegtbildangebote nur kurze Zeit (zwischen 24 Stunden und 7 Tagen) online abrufbar bleiben dürfen. Textangebote über die Zusatzinformation zu TV-Sendungen hinaus sind nicht erlaubt - schon gar kein Zeitungs-ähnliches Angebot, wie es beispielsweise der ORF in seinem Nachrichtenüberblick bietet. Anzeigenportale, Verkaufsangebote, Spiele, Downloads, Börsen und mehr sind ebenfalls Tabu.
Inhalte im Web müssen jeweils in einem Standardverfahren in drei Schritten nachweisen, dass sie dem öffentlichen Auftrag gerecht werden. Demokratisch, sozial, kulturell - das muss ein Angebot im Internet der öffentlich-rechtlichen Sender fördern, um erlaubt zu sein. Maximal im Ausmaß der zugehörigen Sendung freilich.
Es gebe immer noch viel Spielraum der Deutung heißt es, doch die Regeln sind eng gefasst. Würden sie in Österreich so zur Anwendung kommen, dürfte das Angebot des ORF stark reduziert werden. Die alternativen Anbieter würde es freuen, sie könnten endlich auch international wetbewerbsfähige Angebote platzieren, die auch durch Werbung finanzierbar wären. Medienvielfalt könnte so wenigstens im Internet sichergestellt werden, wenn schon sonst statt Auswahl meist der Einheitsbrei regiert...
In Deutschland muss nun noch auf das OK aus Brüssel gewartet werden und die formale Absegnung aus Berlin erfolgen. Schon in Kürze dürfte der Beschluss von heute also zum Gesetz werden.