Aktuell 07.02.2009 (Archiv)
Datenschutz bei digitalen Ausweisen
Die EU-Agentur für Netzwerksicherheit in der Informationstechnologie (ENISA) hat ein Positionspapier zur europaweiten Entwicklung von elektronischen Ausweisen veröffentlicht.Darin wird das Fehlen einer EU-weiten
Strategie kritisiert, um die auf den Ausweisen enthaltenen Daten zu
schützen. Die nationalen Unterschiede hinsichtlich der
Datenschutzmerkmale erschweren die Interoperabilität der elektronischen
Ausweise und verringern zudem die Akzeptanz bei den Benutzern, so die
Experten der ENISA.
In der EU sind derzeit zehn verschiedene nationale E-Ausweis-Konzepte in
Gebrauch. Weitere 13 sind in Planung. Genutzt wird die elektronische
Identifizierungsmöglichkeit vorwiegend für E-Government-Anwendungen,
unter anderem für die Einreichung von Steuererklärungen. Allerdings
nehmen auch kommerzielle Einsätze zu. In Verbindung mit der digitalen
Signatur ist es beispielsweise möglich, rechtssichere Rechnungen
elektronisch zu legen. Viele andere E-Dienste werden zukünftig die Daten
des elektronischen Ausweises für vielfältige Anwendungen einsetzen, von
der Sicherung von Chats über Zugangskontrollen für Büchereien, bis hin
zur gleichzeitigen Deckung der entstandenen Investitionskosten, so die
ENISA in dem Papier.
In all diesen Fällen sei der E-Ausweis jedoch auch ein Einfallstor für
den Zugriff auf persönliche Daten, auf nationaler sowie europäischer
Ebene, merken die ENISA-Experten an. Von großer Bedeutung ist daher die
hiermit verbundenen Herausforderungen, vor allem was die Vermeidung von
ungewollter Offenlegung der Informationen und möglichem Datenmissbrauch
betrifft. 'In dem Papier legt die ENISA dar, welche Technologien bei den
verschiedenen Lösungen bereits zum Einsatz kommen', erläutert
ENISA-Sprecher Ulf Bergström im Gespräch mit pressetext. Als Beispiel
für den richtigen Weg bei der Umsetzung führt Bergstöm die Umsetzung in
Österreich an. 'Für den Einsatz der digitalen Signatur ist es nötig, ein
Smart-Card-basiertes System umzusetzen. Des weiteren müssen die Bürger
informiert werden, damit sie die Technologie auch annehmen', so
Bergström. Die Integration der E-Funktionen in bestehende Karten,
beispielsweise die Bankomatkarte, sei hierbei ein guter Weg, der auch
von anderen Ländern bereits beschritten wird.
Die EU hat bei E-Ausweisen im Gegensatz zu Reisepässen jedoch kein
rechtliches Mandat. Die ENISA befasst sich daher vorwiegend mit den
technischen Aspekten von elektronischen Ausweisen. Staaten, die einen
E-Ausweis einführen, will die ENISA nützliche Informationen bereit
stellen, etwa welche Technologie verwendet werden sollte sowie welche
Begleitmaßnahmen nötig sind, um die Bürger zur Verwendung der
elektronischen Ausweise zu bewegen, so Bergström. Die ENISA will sich
darüber hinaus dafür einsetzen, eine einheitliche Strategie auf Schiene
zu bringen. Dadurch sollen alle Staaten auf demselben technologischen
Niveau aufbauen können, was helfe, sowohl die Interoperabilität
herzustellen als auch die Datenschutzbestimmungen allgemein
durchzusetzen.
'Der Datenschutz in den Mitgliedstaaten unterscheidet sich sehr
voneinander. Aus diesem Grund wird der E-Ausweis in Europa erst richtig
in Gang kommen, wenn wir dies in Ordnung bringen', so ENISA-Direktor
Andrea Pirotti. Europa müsse über die Sicherheit der E-Ausweise und
seine Rolle im Puzzle der Interoperabilität nachdenken, fordert Pirotti.
Das Recht auf Privatsphäre sei ein menschliches Grundrecht. 'Um dieses
Recht für alle Inhaber des E-Ausweises zu garantieren, wird ENISA auch
2009 weiter auf diesem Gebiet tätig sein', steckt Pirotti das
Aufgabengebiet für seine Agentur ab.
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