Aktuell 14.03.2009 (Archiv)
Sexualstrafrecht verschärft
Der Nationalrat hat das zweite Gewaltschutzgesetz verabschiedet und damit in Österreich etwa die Kinderpornografie im Internet neu geregelt.Schon das wissentliche Ansehen von zB. kinderpornografischen Fotos im Internet ist nun strafbar. Bis zu zwei Jahre Haft kann es für dieses Delikt geben, bisher war die Verfolgung in diesem Bereich schwerer. Nur die Weitergabe konnte belangt werden, was schwer nachzuweisen war.
Bei der Gelegenheit wurde auch noch die Sexualstraftäterdatenbank beschlossen, die alle Verurteilten aufnimmt. Da diese aktuelle Daten auch vom Melderegister verknüpft und an Organisationen weitergegeben wird, soll sie künftige Straftaten vermeiden helfen.
Beide Punkte waren höchst umstritten, da sie weitreichende negative Folgen haben können. So kann ein Kinderporno-Bild im Internet auch ungewollt am Bildschirm erscheinen, doch wie verteidigt sich ein Opfer solcher Zusendungen nun? Und auch Täter, die ihre Strafe abgeleistet haben, sollten wieder die Möglichkeit eines normalen Lebens haben - dazu dient die Strafe schließlich. Ein Register der Straftäter dürfte hier nicht gelegen kommen, insbesondere wenn man die Skandale über veröffentlichte Daten der letzten Tage und Wochen vor Augen hat.
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