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Aktuelles  20.04.2012 (Archiv)

Gema gegen Youtube

Beide sehen sich als Gewinner doch die Rechteverwerter von der deutschen Gema haben ebendort einen deutlichen Zuspruch vom Richter bekommen. Und der sieht Youtube nicht als Plattform, wo User Videos einstellen.

Youtube selbst habe nämlich Mitstörerhaftung, urteilte der Richter in Deutschland und sieht das Service der Google-Tochter damit gänzlich anders als es üblich ist. Nicht der technische Anbieter einer Up- und Download-Plattform sei Google nämlich, sondern ein eigenständiger und verantwortlicher Nutznießer fremder Rechte, der dafür zahlen müsse. Die Gema forderte sogar noch mehr: Youtube hätte sogar Täterhaftung.

Im mehrjährigen Gerichtsverfahren ging es um 11 (7 gingen durch) Fälle, wo ein Video hoch geladen wurde, von der Gema beeinsprucht und von Youtube gelöscht wurde. Nach einem neuerlichen Hochladen durch User sieht nun die Gema Youtube in der Pflicht.

Ob Google in Revision geht ist nicht bekannt, der Strafrahmen bei künftigen Verstößen beträgt jedenfalls 250.000 Euro pro aufgetretenen Fall. Youtube müsse per Software sicherstellen, dass ein neuerlicher Upload unmöglich wird, ist die Forderung des Gerichts. Auch die Gema erwägt den Gang in die Instanzen.

Youtube Videos trotz Sperre sehen
Wie weit die Auseinandersetzung der Musikbranche gegen Youtube von der Realität der User entfernt ist, zeigt sich bei der Downloadrate von Plug-Ins wie Proxtube:

Proxtube für Chrome und Firefox

2 Mio. User sehen dort aktuell auch die Videos noch, die im entsprechenden Land eigentlich gesperrt wurden. Die simple Browsererweiterung gaukelt Youtube dazu einfach einen Standort in den USA vor.


Wahrer Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung wird aber in einem ausgelaufenen und nicht verlängerten Vertrag zwischen Youtube und der Gema sein. Dieser regelt die Zusammenarbeit und Zahlungen von Google für die Rechte der Inhalte. Die Gema erhofft sich aus der nun erstrittenen neuen Basis nun vermutlich bessere Karten bei der Verhandlung neuer Vereinbarungen.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Urheberrecht #Copyright #Google #Youtube #Gericht



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