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Aktuelles  10.01.2017 (Archiv)

Löschen statt Sperren

Schon seit Jahren wird darüber diskutiert, wie gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgegangen werden soll. Mit einer Studie der Branche werden Fakten in die Diskussion eingebracht.

Die ISPA bringt sich mit konstruktiven Vorschlägen laufend in die Diskussionen ein, unterstreicht hierbei jedoch ihre Position, dass heimische Provider nicht in eine Richterrolle gedrängt werden dürfen. Die derzeitige Rechtslage in Österreich bringt die Internetanbieter in ein Dilemma. Einerseits sollen sie, lediglich auf Basis von Abmahnschreiben der Rechteinhaber, selbständig entscheiden, ob eine Sperre gesetzt werden muss. Sie sollten also die involvierten Rechte von Nutzerinnen und Nutzern gegen jene der Rechteinhaber abwägen, was nicht ihre Aufgabe sein kann.

Andererseits gibt es eine EU-Verordnung, die für Netzsperren eine hinreichende Rechtsgrundlage bzw. eine Gerichtsentscheidung vorschreibt. Da Abmahnschreiben diese Anforderung nicht erfüllen, muss jedenfalls eine entsprechende Prüfung der Zulässigkeit einer Sperre durch ein Gericht abgewartet und damit nach derzeitiger Rechtslage mangels hinreichender Rechtsgrundlage für Alternativen eine Klage auf Unterlassung durch die Rechteinhaber riskiert werden. Das ist mit immensen Kosten verbunden und kommt einer unverschuldeten Pönale gleich.

Inwiefern eine gesetzliche Regelung eines strukturierten Abmahnverfahrens zur Lösung dieses Problems und dazu beitragen würde, die betroffenen Grundrechte im Internet zu wahren, war Gegenstand einer Studie, die die ISPA im Oktober letzten Jahres in Auftrag gegeben hat. Durchgeführt wurde die Studie vom renommierten, in Wien ansässigen „Research Institute“, einer Forschungsorganisation mit Schwerpunkt auf Grund- und Menschenrechte in der Informationstechnologie. Der Studienautor ist Dr. Christof Tschohl, ein europaweit anerkannter Rechtsexperte, der sich auch schon mit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kritisch auseinandergesetzt hat und dessen Argumentation letztlich den EuGH überzeugte, diese aufzuheben. Tschohl fokussierte in der Studie auf die Idee einer zentralen „Clearingstelle“ zur Gewährleistung eines Interessensausgleiches zwischen Urheberrecht einerseits und Informations- sowie Meinungsfreiheit andererseits. Zusammenfassend kommt der Autor zur Ansicht, dass eine zentrale Clearingstelle für die Provider, für die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer und letztlich auch für die Inhaber der betroffenen Rechte einen Vorteil gegenüber dem Status quo darstellen würde und geeignet wäre, einen Ausgleich der betroffenen Grundrechte zu schaffen.

„Löschen statt Sperren“ – so lautet das eindeutige Credo der heimischen Internetwirtschaft. Derzeit werden jedoch Provider zu Sperren verpflichtet und dabei in eine Richterrolle gedrängt. Im Sinne der staatlichen Schutzpflicht wäre es aber die Aufgabe des Staates, ein Verfahren zu etablieren, in dem nicht eine Seite alleine mit allen Unwägbarkeiten einer Rechtsunsicherheit belastet, sondern ein bestmöglicher Interessensausgleich garantiert wird.

Die Entscheidung, ob und welche Internetinhalte gesperrt werden müssen, sollte einzig eine unabhängige Instanz zu entscheiden haben, die als „Clearingstelle“ eingerichtet werden muss. Dabei wird in der Studie vorgeschlagen, dass diese Aufgabe von der Telekom-Control-Kommission (TKK) wahrgenommen wird. Die TKK bietet sich insofern als zuständige Behörde an, da sie sowohl eine rechtsprechende Tätigkeit ausübt als auch mit der notwendigen rechtlichen und technischen Kompetenz ausgestattet ist.

Dringend empfohlen wird aus Rechtsschutzgründen auch eine sogenannte „sukzessive Kompetenz“. Auf diese Weise sollen im Beschwerdefall Entscheidungen der Behörde außer Kraft gesetzt und die Zivilgerichte zuständig werden. Mit einer zeitlichen Befristung der Sperren soll ein sogenannter Sperrfriedhof verhindert werden. Ein Höchstmaß an Transparenz, wie ein jährlicher öffentlicher Bericht über Anzahl und Umfang der Sperren, ist laut Studie ebenfalls erforderlich.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#ISPA #Urheberrecht #Zensur #Sperren #Gesetz



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