01.03.2006 (Archiv)
TKG 2006 - mehr Schutz für eMail-Empfänger!
Endlich gilt das neue TKG in Österreich, welches die heimischen eMail-Benutzer nach den Regeln der EU schützt. Das bedeutet: Kein Spam mehr erlaubt, was in regionaler Nähe auch leicht durchzusetzen ist!Gegen den Spam aus Übersee wird man nicht schnell vorgehen können. Der innereuropäische Spam und insbesondere der aus dem eigenen Land ist aber praktisch nicht mehr möglich, denn Österreich hat nun endlich auch die Vorgaben aus Europa komplett umgesetzt und die Zusendung von Werbe- und Massenmails an die Zustimmung durch den Emfpänger geknüpft!
Infos: TKP 2003 inkl. Novelle 2006
Es gilt daher praktisch immer (außer aktive Kundenbeziehung, doch sogar hier gibt es Einschränkungen), dass eMail-Newsletter und Werbe-eMails nur nach vorheriger Anmeldung durch den User zugesendet werden dürfen. Ohne Grauzone und Hintertürchen, wie das bisher der Fall war.
Für Newsletterbetreiber bedeutet das, das schon bisher anzuratende Verhaltensweisen künftig verpflichtend sind: User müssen sich selbst an den Newsletter anmelden und das auch so bestätigen, dass der Wille eindeutig nachweisbar ist. Normalerweise ist das durch ein 'Confirmed Opt In' sichergestellt, welches durch eine eMail-Bestätigung, die per Reply oder Link die Person und den Willen zur Anmeldung abfragt, einen Nachweis in allen Belangen erlaubt.
Newsticker.at
Unsere eigenen Newsletter verwenden den 'Newsticker' als Sendesystem und zur Verwaltung der Adressaten, wo wir schon seit jeher auf eine 'komplizierte' Anmeldung bestehen. Das sichert uns nun ab und läßt uns unkompliziert auf bestehende Adressbestände zurückgreifen. Unsere Empfehlungen seit Jahren zahlen sich nun also wie erwartet aus - und die Schadenfreude dürfte mancherorts riesig sein.
Die neue rechtliche Basis ist auch Teil der Veranstaltung des ARS in Wien, welches Direktmarketing auf rechtliche Belange durchleuchtet - also auch das TKG genau betrachtet.
ARS-Seminar Direktmarketing
Das Gesetz wurde also endlich so angepasst, wie es User benötigen, um eMail auch künftig sicher und effizient nutzen zu können. Bleibt zu hoffen, dass die unseriösen Aussender klein beigeben und sich an die neuen Regeln halten. Sonst haben die überlasteten Gerichte bald mit einer Schwemme an Verfahren zu tun. Zumindest der Streitwert dürfte für die zugehörige Wirtschaft interessant sein - bis zu 37.000 Euro Strafe steht für Zuwiderhandeln gegen das TKG im eMail-Bereich am Plan, was schon ein ordentlicher Anreiz für die Einhaltung des Gesetzes sein dürfte!
Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!
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