Aktuelles 12.02.2007 (Archiv)
Virtuelles Hausrecht
In Ihrem eigenen Haus können Sie Personen vor die Tür setzen. Im Internet ist das vielleicht nicht ganz so - doch was ist erlaubt, wenn sich in Ihrem Forum ein Querulant verewigt und andere User belästigt?Ein deutsches Gericht (LG München, Az. 30 O 11973/05) hat ein dem realen Hausrecht entsprechendes Urteil gefällt. Der Heise Verlag hat einen User, der gegen Foren-Regeln verstoßen hatte, aussperren wollen. Mit immer neuen Logins hat dieser jedoch sein Spiel weiter getrieben. Eine Klage durch den Verlag sowie eine Abmahnung waren erfolgreich, der User muss daher auch alle Kosten des Verfahrens tragen.
Durch die Anmeldung gelte ein Vertrag mit dem Foren-Betreiber. Ein virtuelles Hausrecht erlaubt diesem dann auch Postings zu löschen, User zu sperren etc.
Der Heise Verlag freut sich, künftig leichter mit unliebsamen Foren-Usern fertig zu werden. Das Gericht in München hat sich erfreulicherweise als sehr praxisnah erwiesen.
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