Aktuelles 31.01.2008 (Archiv)
OGH-Urteil: Marken und Domains
In einem Urteil rund um die Domain amade.at hat das OGH in Österreich die Löschungspflicht einer Domain, die Markenrechtsverletzungen ermöglicht, konkretisiert.War man bisher davon ausgegangen, dass bei Nutzung einer Domain, die Marken- und Kennzeichnungsrechte verletzt, diese zu löschen sei, gab es nun ein detaillierteres Betrachten: Ähnlich wie in anderen Ländern gibt es nun den Grundsatz, dass die Verletzung der Rechte auch der Inhalt der Website betrachtet werden muss.
Im vorliegenden Fall, wo zuvor Reisebuchungen möglich waren (die im Markenschutz des Klägers liegen), reichte der Wechsel auf andere Angebote unter der Adresse (jetzt gibt es gratis-Email dort), um die Verletzung fremder Markenrechte zu beenden. Damit gibt es auch keinen Anspruch auf Löschung der Domain mehr.
Details gibt es im OGH-Urteil 17 Ob 13/07x vom 02.10.2007.
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