Internet 19.03.2008 (Archiv)
Zwangsversteigerungen im Internet
Gepfändete Objekte können gemäß der neuen Rechtsordnung in Österreich nun auch über Online-Auktionen versteigert werden. Dazu werden Plattformen im Internet eingesetzt, aber keine eigene Edikte-Website der Justiz. Und auch nicht eBay.Letztere hat AGB, die nicht mit den Anforderungen des Gesetzes übereinstimmen. So kann man dort etwa keine Auktionen beenden, die im laufen sind - eine Voraussetzung bei Zwangsversteigerungen. Andere Plattformen sind aber in der Lage, das zu machen und können dementsprechend vom Vollstrecker eingesetzt werden.
Inwieweit die jeweiligen Umsetzer des Gesetzes die einzelnen Autos, Möbel etc. auch wirklich im Internet versteigern, hängt von deren Vorlieben ab. Es geht darum, das Maximum an Einnahmen zu erzielen - wo der jeweilige Gerichtsvollzieher den größten Vorteil sieht, ist in dessen Ermessen. Wieviele der hunderten Gerichtsvollzieher überhaupt mit dem Internet umgehen können, ist auch noch unklar.
Die Auktionsplattformen erhoffen sich ein gutes Zusatzgeschäft. One-Two-Sold und andere Plattformen dürften sich bereit halten und die Vollzieher werden demnächst sicher vermehrt Post von diversen Anbietern erhalten.
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