Internet 02.06.2009 (Archiv)
Erfolg gegen Abzocker
In Deutschland ist die 'Abzocke' im Internet ein weit verbreitetes Problem. Ahnungslose Surfer sollen durch versteckte Abogebühren zur Kasse gebeten werden. Doch ein Gericht könnte das nun beenden.Der Richterspruch in Mannheim dürfte den Abzockern mit Gebühren im Kleingedruckten nun zum Problem werden: So wurde nun einem Betreiber solcher Abzock-Portale nun beschieden, dass seine Machenschaften gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Unlauter sei das Drohgebaren dieser Dienste, heißt es. Der Verzicht auf ein Widerrufsrecht sei auch nicht möglich.
In einer Sache haben die Abzocker aber Recht bekommen, die deutschen Verbraucherzentralen werden daher gegen das Urteil Einspruch erheben: Die Darstellung der Preise (Monatsgebühren und Jahreskosten, Verrechnung und Bindung aber immer auf zwei Jahre) sei in Ordnung. Andere Gerichte haben hier schon anders entschieden.
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