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Aktuelles  23.02.2014 (Archiv)

Meldepflicht für Videos in Österreich

Die Regulierungsbehörde RTR/KommAustria ist zuständig für die Erfassung von Fernsehsendern und Video-Abrufdiensten. Sie will all jene Medien-Websites in die Pflicht nehmen, die Videos beinhalten.

'In die Pflicht nehmen' bedeutet, dass diese bis maximal zwei Wochen vor dem Start (!) eine Anzeige bei rtr@rtr.at machen müssen, die Inhalt und Besitztum des Dienstes beinhalten müssen. Was die EU-Regelung für Fernsehsender und VOD-Programme geschaffen hat, wird in Österreich streng ausgelegt und betrifft auch simple Websites mit integriertem Youtube-Video. Das 'Programm', das eigentlich im Gesetz gefordert wird, ist nach Rücksprache mit der RTR auch schon ein Artikel, in dem zusätzliches Material in Videoform geboten wird.

So gedeutet, fällt wohl jede zweite Website oder Blog in die Meldepflicht, so lange gewerbliche Absicht angenommen wird. Sogar eigene Youtube-Channels sind zu melden! Mit der Anzeige des Dienstes ist es dann aber noch nicht getan, sobald diese nämlich erfolgt ist, folgt die nächste typisch österreichische Regel: Der Anbieter wird der WKO (Fachverband der Telekommunikationsunternehmen) zugeordnet und darf die jährliche Umlage zahlen. Dazu kommt noch ein Finanzierungsbeitrag, der sich anhand des Umsatzes mit den Videos berechnet.

Ergänzung der RTR
Die RTR hat heute, 27.2.2014, eine Klarstellung auf der Website veröffentlicht. Darin heißt es:

'Wir stellen dazu klar, dass eine Anzeigepflicht von Videoabrufdiensten im Internet nur dann besteht, wenn das Videoangebot Hauptzweck ist und einen gewerblichen Hintergrund hat.'

Der gewerbliche Hintergrund ist allerdings bereits bei Werbung im Umfeld gegeben (Adsense auf der Seite, die Youtube-Werbung im Kanal). Der 'Hauptzweck' wurde in unserer Anfrage von den RTR-Juristen bereits beim Youtube-Video, das im Artikel eingebunden ist, angenommen. Unsere Einschätzung, dass nach dieser Definition eine zumindest vierstellige Anzahl Websites melden muss, ist wohl kaum von der Hand zu weisen.

Konkret ging es im vorliegenden Fall um unser Schwestermagazin Auto.At, das vorletztes Jahr (in Form von Tripple/contator, um auch die anderen Magazine im Verlag abzudecken) in die Pflicht genommen wurde (Anzeige, Verwaltungsverfahren). Bei der neuerlichen Aktualisierung wurde mit den Juristen ein möglicher Ausstieg erörtert und nicht möglich angesehen: Videos in den Artikeln nur noch in Youtube, keinerlei Sammlung, keine Werbeeinbindung - doch das wäre lt. Auskunft nicht ausreichend, um aus der Meldepflicht zu fallen.

Mehr noch: Telefonisch wurde der Fall skizziert, dass man ein Blog zu einem Thema führt und darin Videos einbindet. Auch hier war die eindeutige Aussage, dass eine Meldepflicht bestehe. Die Rückantwort, dass man da ohnehin schon Angst vor einer großen Zahl abzuarbeitender Fälle hat, sagt auch viel über die anzunehmenden Grenzen aus. Selbst bei der Einschränkung auf offensichtliche Medien mit Videochannel in Österreich (also eine halbwegs praktikable Definition, die dem Geist des Gesetzes entspräche) haben wir bei einer Recherche noch dreistellige Zahlen an Medien gefunden, die noch nicht in der RTR-Liste stehen. Und nein, wir haben diese Liste nicht weiter gegeben oder veröffentlicht ;-)


Jährlich sind deshalb auch Umsätze zu melden und auch ein Forecast auf kommende Umsätze abzuliefern. Und nicht nur das, jährlich muss auch die Anzeige bei der RTR wiederholt werden - es könnte ja sein, dass sich etwas geändert hat... Wer die Frist verpasst, bekommt (wie die meisten Websites, die schon einmal gemeldet haben) eine Klagsdrohung vom Verwaltungsgericht und eventuell auch mehr.

Solche Regelungen kann man nicht nur innovationshemmend nennen, sondern vor allem weltfremd. Dass man Fernsehsender anmelden muss, ist schon klar. Dass eine Website, die sich redaktionell einem Thema widmet und dann auch mal ein Video einbettet, den gleichen sinnfreien Regeln unterwerfen muss, macht aber keinen schlanken Fuß. Österreichs Amtsschimmel wiehert einmal mehr dort, wo er nicht hin gehört.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Verwaltung #Österreich #RTR #KommAustria #Regulierung #Video #Fernsehen #VOD



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