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Social Media-Verbote und Alterskontrolle für den Jugendschutz?

verbot.org | 07/2026

Der Staat will mehr Kontrolle und Überwachung, die Politik mit schnellen und billigen Schlagzeilen Stimmung für kommende Wahlen machen. Mit Anlässen und Stichworten rund um Terror, Kinderpornografie und ähnlichen Dingen wird immer wieder versucht, Eingriffe in Grundrechte der Demokratie durchzusetzen.

Aktueller Anlassfall ist der Schutz der Kinder (eigentlich Jugendschutz, weil man an Verbote bis zu 14 oder 16 Jahren denkt), der herhalten soll für generelle Ausweiskontrolle im Internet samt Überwachungsinfrastruktur. Diese Seite sortiert das Thema sorgfältig und liefert die Links für die Diskussion.

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

Auf Basis der untenstehenden Analyse haben wir eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf beim Parlament eingegeben. Bitte um Unterstützung (einfach dort möglich), der Text der Stellungnahme und der Gesetzesentwurf selbst sind dort auch einsehbar: AV-M-Gesetz, Stellungnahme 101/SN-132/ME, Roland M. Kreutzer. Ein Video zur Stellungnahme ist auch hier abrufbar.

Warum überhaupt Jugendverbote?

Die Gründe für die Wünsche nach Grundrechtseingriffen gegenüber Kindern und Jugendlichen (eigentlich: gegen alle) werden zumeist von den „Vorreitern“ in Australien (manchmal auch UK) abgeleitet:

  • Social Media-Algorithmen verursachen Suchtverhalten über Belohnungssystem
  • Unangemessene Inhalte (Fake News, Pornografie, Extremismus, Polarisierung)
  • Zeit am Handy ist zu viel, Ablenkung
  • Kriminelles (Pädophilie, Mobbing, Grooming)

Wir haben ein Video zum Thema Jugendverbote, den Gefahren und den Notwendigkeiten bereits gemacht. Wer lieber zuhören/zusehen statt lesen mag, findet dort auch viele Informationen.

Die Wahrheit: Was Algorithmen verursachen betrifft nicht nur die Jugend, insbesondere die fehlende Medienkompetenz der Vorgängergenerationen ist sogar noch gefährlicher. Was das für Sucht „noch beeinflussbare Gehirn“ betrifft gilt dieses bis 30 formbarer, nicht bis 14/16 Jahre. Und Studien zu Zeit am Handy („Sucht“ oder Folgen wie Einsamkeit) zeigen eine Korrelation mit Social-Media-Konsum, aber nicht die Richtung, in welche sie wirkt.

Was den Umgang mit Inhalten und fragwürdigen Personen im Internet betrifft, hilft Medienkompetenz und ein offenes Ohr bei Experten/Vorbildern/Vorfahren, um diese Kompetenz aufzubauen. Die braucht es zum Start, egal ob dieser mit 10, 14 oder 18 stattfindet, gleichermaßen. Früh beginnen ist hier besser als ausgrenzen.

Was soll das Social Media-Verbot sein?

Die größte Frage ist, was das Social Media-Verbot sein soll. Im Gespräch sind hier immer wieder Alterskontrollen und Sperren für User bis 14 Jahren für Plattformen wie:

  • TikTok
  • Instagram
  • Snapchat
  • Youtube
  • Facebook
  • Twitch

Hierzu soll ein staatlicher „Ausweis“ kontrolliert werden und nur ältere User eingelassen werden, die Plattformen müssen jene jungen Personen löschen, die gesetzlich nicht agieren dürfen.

Diese Ausweispflicht wird in einigen Ländern den Plattformen selbst übertragen (dort werden Dienste etwa mit Webcam Ausweise prüfen, per KI Altersbestimmungen machen etc.), in Europa soll eine Art digitale Geldbörse signierte Ausweise bereit halten und via Browser oder Betriebssystem vorzeigen können. Dieses „Wallet“ kann dann auch Bürgerkarte, Führerschein, Reisepass, Bankkarten und andere Dinge beinhalten. Jeder muss durch die Ausweiskontrolle, nur Personen, die alt genug sind, dürfen passieren.

Die Wahrheit: Plattformen wie die genannten haben Aspekte, die man hinterfragen muss, gleichermaßen aber auch großen Nutzen – Videoplattformen wie Youtube sind heute größte Lernplattformen und Informationsquellen für die Jugend. Ein Vergleich mit „Alkoholverboten“ ist alleine schon aus diesem Grund nicht zielführend. Es sind nur bestimmte Teile von Social Media, die man regulieren muss – aber auch zum Nutzen für ältere User!

Auch die Auswahl der „Social Media“-Plattformen ist schwer, viele haben gar keine typischen „social“-Aspekte, andererseits fehlen viele andere in der Betrachtung, die gerade für Jüngere um so mehr soziale Plattform sind. Games wie Roblox etwa, Social Networks wie Discord, Foren, Messenger… – alles nicht enthalten. Nicht jedes Endgerät hat auch ein steuerbares Login (Open Source – Linux, Spielkonsolen, …). Länder, die Jugendsperren aktivierten, haben den Absatz an VPN-Zugängen („Internet über ein anderes Land“) extrem stimuliert, man darf davon ausgehen, dass vom Alter Betroffene daher ohnehin andere Plattformen nutzen oder weiterhin über andere Accounts bzw. VPN-Länder zugreifen können – die Wirksamkeit ist deshalb ohnehin technisch nicht gegeben.

Die Ausweiskontrolle trifft ausserdem alle, nicht nur die Kids. Mit einer Infrastruktur zur Überwachung/Kontrolle, die man für mehr als nur Alterskontrolle nutzen kann. Und wird. Weit außerhalb jeder gebotenen Vorsicht bei solch heiklen Fragen wird hier etwas installiert, dass man schon heute kaum kontrollieren und im Zaum halten kann.

Der Paradigmenwechsel

Eigentlich sollte in unserer Gesellschaft die Kompetenz für die Nutzung des Internet und anderer Medien vorhanden sein, ausserdem die Verantwortung der Menschen für sich selbst. Ein „Verbot“ durch den Staat ist dann das letzte Mittel, wenn man alles andere bereits probiert hat und keine Lösung findet. Insbesondere, wenn es um heikle Grundrechte geht und wenn man durch technische Einrichtungen nicht nur eine Richtung vorgibt, sondern mit Staatsgewalt auch per Zwang vorgibt. Verhältnismäßigkeit in der Frage der Jugend-Verbote in Social Media sieht jedenfalls anders aus.

Aber nicht nur werden Anwender im Internet infantilisiert und ihrer Freiheiten beschnitten, es werden auch noch Rechte der Eltern gegenüber ihren Kindern genommen. Eine ganz klare Aufgabenverteilung, die die Erziehung der Kinder in der Familie den Eltern überträgt, soll in diesem Fall ungültig werden und der Staat reißt entsprechende Kompetenzen an sich. Nicht Eltern können dann bestimmen, wann ihr Kind wie viel und was im Web nutzen darf, sondern der Staat definiert harte Limits.

Dabei haben Eltern alleine schon mit der physischen Gewalt über das Endgerät ausreichend Möglichkeiten zur Kontrolle („2 Stunden Handy“ analog zu Fernsehzeiten von früher), selbst wenn sie moderne Filter und Elternsteuerungen der Software nicht benutzen wollen.

Gibt es sonstige Auswirkungen?

Wem es nicht reicht, was mit der Infrastruktur für Ausweiskontrollen ohnehin angerichtet wird, der findet noch genug zusätzliche Argumente gegen Alterskontrollen und Jugend-Verbote. Das beinhaltet auch…

  • die echten Probleme werden nicht angegangen, sobald das Placebo da ist
  • Selbstzensur statt freier Rede aufgrund erwarteter Kontrolle – auch unterbewusst
  • fehlende Umsetzung/Durchsetzung der Verbesserungen für Ältere (DSA-Algorithmus-Änderungen etwa)
  • mehr Macht und Daten in die Hände der Plattformen statt diese zu beschneiden – kontraproduktiv
  • noch mehr Bürokratie verhindert lokale neue Angebote

Statt die Jugend zu digitalkompetenten Menschen für die Gesellschaft der Zukunft zu machen verhindert man sogar deren Einstieg. Was jetzt nach „verhindern von Spaß in Social Media“ wie ein verordnetes Fernsehverbot älterer Generationen klingt ist in dem künftigen KI-Umfeld ein Ausschluß der Jugend aus der Zukunft.

Und dann wäre natürlich auch die Auswirkung auf unser freies Internet. Was da auf uns zukommt hat durchaus Dimensionen, die man aus Nordkorea, China und Russland kennt. Und das hat nicht nur mit der Infrastruktur zur generellen Ausweiskontrolle zu tun, sondern auch mit den einfachsten Auswirkungen auf das offene Internet.

Simples Beispiel: Will man in Youtube sicherstellen, dass nur Personen über 14 auf Inhalte zugreifen können, muss die Plattform hinter das Login verschwinden – ein Video irgendwo einzubetten oder auffindbar zu machen, ist damit nich tmehr möglich. Ich brauche dann ein Login, um etwas sehen zu können, ich muss mich dem Algorithmus erst recht unterwerfen, weil die Suchmaschine in Google nichts mehr finden kann/darf. Die Inhalte sind schließlich hinter der Age-Wall.

Ohne Smartphone und Ausweis-Wallet-App spielt sich dann auch nicht mehr viel ab, was viele Personen ausschließt. Etwa Touristen und andere Nicht-Europäer, die die EU-App in Europa gar nicht haben. Oder ältere, die auf ein Smartphone verzichten bzw. dieses nicht ausreichend bedienen können.

Was ist in Österreich geplant?

Die Pläne in Österreich sind aus dem Regierungsentwurf bekannt, die Regierung hat eine Vereinbarung intern getroffen und nun zur Begutachtung öffentlich gestellt. Zumindest den Teil, der das AV-Medien-Gesetz betrifft. Daneben ist der Wunsch nach Bildungsreform (für Medienkompetenz) kolportiert. Österreich hat einen Alleingang abseits der EU fixiert, der auf der ID-Austria und/oder anderer privater Anbieter für Alterskontrollen basiert. Die Eckdaten des Entwurfs:

  • Alterskontrollen „ohne Klarnamenpflicht“, aber:
  • Ausweispflicht für alle (unklar, wo die Grenzen im Ausland, bei Touristen, bei Smartphoneverweigerern… gezogen wird)
  • Identifikationspflicht für alle (Bürgerkarte ID-Austria, aber daneben auch private Anbieter zur Identifizierung und Alterskontrolle vorgesehen)
  • „Social Media“-Verbot bis 14 über AVM-Gesetz, also „nur“ für Video-Sharing-Plattformen
  • Eine Kriterienliste definiert, welche Plattformen betroffen sein sollen – das dürften größere Social-Media-Plattformen, Videoplattformen aber auch etwa Spotify sein
  • Ausweiskontrolle ohne Login soll laufend erfolgen, d.h. eine Art „Loginpflicht“ gibt den Plattformen mehr Möglichkeiten und Macht
  • Wie die technische Umsetzung sein soll, ist nicht klar – es gibt sie noch nicht
  • Das Gesetz soll vor dem Sommer 2026 fertig und danach beschlossen, die Umsetzung mit Jänner und inkl. Frist bis April 2027 fertig sein

Neben dem Ministerialentwurf für das AVM-Gesetz wurden schulische Maßnahmen zur Kompetenzsteigerung angekündigt, aber auch:

  • Rückwärtsidentifikation (Herausgabe von persönlichen Daten von Usern bei schweren Delikten – also doch Backdoor zur Identifizierung von Usern abseits Datenschutz möglich?)
  • Wunsch nach Klarnamenpflicht (VP, Medien)
  • Pornofilter „ab 18“ über das System verpflichtend für Pornografie (SP-Ankündigung)

Die Punkte widersprechen sich inhaltlich einigermaßen und dürften auch nach EU-Recht kaum halten, die technische Umsetzung nicht nur schwierig und durch die Plattformen für Österreich alleine auch kaum zweckmäßig sein. Noch dazu betrifft es EU-Recht, das Österreich kaum separat regeln kann – und die EU hat bereits eigene Lösungen angekündigt.

Wie man es wirklich angehen muss!

Einige Aspekte wurden hier behandelt, noch lange nicht alle. Alleine diese zeigen schon, dass ein Altersverbot für Social-Media keine Option sein kann und auch keinerlei Lösung für die Probleme liefert. Solche Pläne machen also neue Gefahren für alle statt den Schutz für die Jungen zu bieten. Mehr als billige Schlagzeilen für die Politik sind hier nicht drin, gleichzeitig wird viel dafür geopfert, was uns eigentlich ein hoher Wert sein sollte!

Nun gibt es aber tatsächlich Handlungsbedarf, denn die Schwächen von „Social Media“ sind offensichtlich – nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern insbesonder auch für ältere Anwender. Doch die gute Nachricht ist: Eigentlich haben wir durch die EU schon viele Lösungen vorbereitet, die nur ordentlich umgesetzt werden müssen.

DSA und DSGVO sind solche Rahmen. Statt die Plattformen zu zwingen, ihre Logins umzubauen (und noch mehr Daten zu speichern) müssen wir sie zu neutralen Feeds mit Inhalten, die ausschließlich auf „Follower“ und „Zeit“ basieren, bringen. Statt extrem polarisierende und emotionale Süchtigmacher zu präsentieren müssen wieder die neuesten Postings meiner „Freunde“ (Abos) nach oben – und schon haben wir wieder soziale Verbindungen ohne Echokammern und Fake-News-Viralität. Das geht, Social Media war vor nicht all zu langer Zeit ja auch genau das!

Ein einschaltbarer Jugendschutzfilter und Zeitlimit im Browser/Betriebssystem (ist meist auch schon vorhanden) für Eltern, die das einsetzen möchten, wäre auch praktisch. Auch eine Empfehlung, ab wann Social Media hilfreich wäre („ab 14“ empfohlen) und Freiräume, wo Handies unkontrolliert nichts zu suchen haben (Kindergarten, Schule), machen Sinn – über Eltern und Lehrer exekutiert, nicht über Polizei und technische Filter/Zensurmechanismen.

Einige Aspekte wurden hier behandelt, noch lange nicht alle. Alleine diese zeigen schon, dass ein Altersverbot für Social-Media keine Option sein kann und auch keinerlei Lösung für die Probleme liefert. Solche Pläne machen also neue Gefahren für alle statt den Schutz für die Jungen zu bieten. Mehr als billige Schlagzeilen für die Politik sind hier nicht drin, gleichzeitig wird viel dafür geopfert, was uns eigentlich ein hoher Wert sein sollte!

Nun gibt es aber tatsächlich Handlungsbedarf, denn die Schwächen von „Social Media“ sind offensichtlich – nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern insbesonder auch für ältere Anwender. Doch die gute Nachricht ist: Eigentlich haben wir durch die EU schon viele Lösungen vorbereitet, die nur ordentlich umgesetzt werden müssen.

DSA und DSGVO sind solche Rahmen. Statt die Plattformen zu zwingen, ihre Logins umzubauen (und noch mehr Daten zu speichern) müssen wir sie zu neutralen Feeds mit Inhalten, die ausschließlich auf „Follower“ und „Zeit“ basieren, bringen. Statt extrem polarisierende und emotionale Süchtigmacher zu präsentieren müssen wieder die neuesten Postings meiner „Freunde“ (Abos) nach oben – und schon haben wir wieder soziale Verbindungen ohne Echokammern und Fake-News-Viralität. Das geht, Social Media war vor nicht all zu langer Zeit ja auch genau das!

Ein einschaltbarer Jugendschutzfilter und Zeitlimit im Browser/Betriebssystem (ist meist auch schon vorhanden) für Eltern, die das einsetzen möchten, wäre auch praktisch. Auch eine Empfehlung, ab wann Social Media hilfreich wäre („ab 14“ empfohlen) und Freiräume, wo Handies unkontrolliert nichts zu suchen haben (Kindergarten, Schule), machen Sinn – über Eltern und Lehrer exekutiert, nicht über Polizei und technische Filter/Zensurmechanismen.

Und konkret zum Gesetzesentwurf in Österreich:

Der Gesetzesentwurf hat zumindest einen sinnvollen Teil: Diese Kriterien wurden zur Auswahl der zu regulierenden Plattformen definiert: Betroffen sind Plattformen die

  • ein allgemeines oder spezifisch auf die angeführte Altersgruppe ausgerichtetes Empfehlungssystem, das – den Fall der Anzeige und Priorisierung von Suchergebnissen aufgrund einer eigenen Suchanfrage ausgenommen – dazu führt, dass mehr als ein Drittel der vorgeschlagenen oder angezeigten Inhalte nicht von den selbst ausgewählten Kontakten der Nutzerin oder des Nutzers stammen;
  • auf der Startseite oder in einer Beiträge-Übersicht werden Inhalte automatisch abgespielt, endlos wiederholt, fortlaufend durch neue Inhalte ersetzt oder bei Erreichen des Seitenendes bzw. des Endes der Beiträge-Übersicht kontinuierlich neu geladen, bis die Nutzerin oder der Nutzer dies aktiv beendet;
  • der Nutzerin bzw. dem Nutzer werden Vorteile oder sonstige Anreize geboten, um die Anzahl der Interaktionen der Nutzerin bzw. des Nutzers mit der Video-Sharing-Plattform oder mit Inhalten anderer Nutzerinnen und Nutzer zu erhöhen;
  • der Nutzerin bzw. dem Nutzer werden Benachrichtigungen auf dem Endgerät angezeigt, die zur verstärkten oder erneuten Nutzung der Video-Sharing-Plattform anregen, ausgenommen Benachrichtigungen über individuelle Kommunikation mit selbst ausgewählten Kontakten, ausdrücklich abonnierte Inhalte oder die Sicherheit des Nutzerkontos;
  • die Video-Sharing-Plattform ermöglicht es, Inhalte im Wege der direkten Übermittlung auch mit Nutzerinnen und Nutzern zu teilen, zu denen kein gegenseitiges Kontaktverhältnis besteht.“

Was man noch aufnehmen könnte wäre beispielsweise, dass ein algorithmusfreier Feed (chronologisch) ausschließlich aus gefolgten Accounts bereitgehalten werden muss und abseits Video sollte genauso Bild, News und KI umfasst werden – das ist im verwendeten Träger-Gesetz nicht enthalten.

Aufbauend auf den Kriterien, d.h. mit dem gleichen Schutz für Jugendliche, könnte man ganz einfach eine generelle Verpflichtung für die Anbieter definieren – eben nicht nur für Jugendliche und damit für alle Menschen zum Vorteil. Die Jugend hätte den gleichen Nutzen, alle anderen aber eben auch, denn dort wirken die gleichen schädlichen Mechanismen. Und man käme damit gänzlich ohne Altersverifikation aus, die so schädliche Nebenwirkung hätte. Gleiche bzw. bessere Wirkung, keine Kritikpunkte – das wäre ein win-win für alle.

Wer es noch besser will könnte sogar noch ein Verbot (besser: eine Ermächtigung mit Empfehlungen) für Eltern erlassen, um den Kindern bis 13 ein offizielles Alterslimit vorzugeben – aber eben über Eltern, nicht Technik. Das gibt Argumente, nimmt Druck und schafft Kompetenz. Handhabe haben Eltern ohnehin jetzt schon genug: Zeitlimitierung, App-Sperren oder überhaupt die Kontrolle des Endgeräts (Entziehung der Hardware) ist ja alles bereits jetzt möglich.

Man kann den gordischen Knoten also auch in Österreich ganz einfach lösen, wenn man nur will. Wer eine solch konstruktive Lösung nicht will, der sucht eigentlich nur nach einer Möglichkeit, eine Infrastruktur zur Ausweiskontrolle zu installieren, egal wie viel Kollateralschäden damit ignoriert werden müssen.