24.02.2003 (Archiv)
Schwere Zeiten für Internet-Voyeure
Wer die Intimsphäre anderer Menschen dadurch verletzt, indem er unbefugte Fotos und Videos verbreitet, muß in Deutschland in Zukunft mit bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen.Auch das bloße Beobachten mit technischen Hilfsmitteln soll nicht ungestraft bleiben. Der Entwurf eines neuen Paragrafen 201a des Strafgesetzbuchs wurde letzte Woche vom Bundestag behandelt. Bereits im Jahr 2001 wurde auf die bestehende Lücke im Gesetz durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz hingewiesen. Im Internet tauchen immer häufiger Fotos und Videos aus Umkleidekabinen und Toiletten auf. Diese werden teilweise mit Foto-Handys gemacht, da sie nicht als Kameras auffallen.
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