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Meinung  17.09.2007 (Archiv)

EU gewinnt gegen Microsoft

2004 hatte die europäische Wettbewerbsbehörde eine Strafe gegen Microsoft verhängt. Wegen Ausnützung von Marktmacht und Wettbewerbsverzerrung sollte etwa eine halbe Mrd. Euro zu zahlen sein, Microsoft entschied sich stattdessen für den Rechtsweg.

Das Ausbleiben von Annäherung und Auflagenerfüllung hat die EU nocheinmal zu 280 Mio. Strafe veranlasst. Microsoft musste damals auch eine eigene Version ohne Mediaplayer veröffentlichen - ein sinnloser EU-Erfolg, denn diese Version wurde praktisch nicht gekauft.

In der Klage von Microsoft gegen das harte Rekordurteil hat das Gericht nun zugunsten der EU entschieden, die Anfechtung also zurückgewiesen und der Forderung der EU stattgegeben.

Microsoft könnte nun einen weiteren Versuch starten und die nächste Instanz in dieser Angelegenheit anrufen.

Gewinnt die EU wirklich?

Das Ansehen der Kommission ist gewahrt, die die Rekordstrafe gutgeheißen hat und Stärke der EU gegen Konzerne signalisieren wollte. Doch in Wahrheit ist Microsoft mittlerweile in der Defensive und nicht mehr der bestimmende Player am Markt. Die Strafe trifft also einen der wenigen Mitbewerber, die Google im heutigen Markt noch hat.

Gleichzeitig setzt das Urteil eine Denkweise in Kraft, die es erlaubt, geistiges Eigentum von Unternehmen zu entwerten - Microsoft wird ja auch gezwungen, interne Informationen zu veröffentlichen. Warum sollte ein Unternehmen solche Entwicklungen dann noch vornehmen? Oder überhaupt nach Europa bringen?

Es könnte gut sein, dass sich das Urteil noch als Boomerang herausstellt und sich als Nachteil erweist. Für Wirtschaft, Computeranwender und die Gemeinschaft an sich. Für Microsoft wird selbst der hohe Geldbetrag zu verkraften sein, wenngleich das Geld besser dort verwertet würde, wo es den Anwendern nutzt.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!



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