Aktuell 16.02.2009 (Archiv)
Piratebay-Prozess startet
Heute beginnt in Stockholm der Prozess gegen die Gründer der Torrent-Webseite The Pirate Bay. Die Pirate-Bay-Gründer kämpfen für legales Filesharing im Internet.Die vier Männer hinter der populären
Online-Tauschbörse werden beschuldigt, Mio. von Nutzern den Zugang zu
illegalen Musik-, Film- und Games-Downloads zu ermöglichen. Das
Verfahren gegen die Plattform-Betreiber sorgt in aller Welt für
Aufmerksamkeit, der Ausgang könnte richtungsweisend für den künftigen
Umgang mit Online-Tauschbörsen sein.
Pirate Bay zählt zu den populärsten
und meistgenutzte Bittorrent-Portalen im Internet. Die Gründer liegen
seit Jahren im Clinch mit Rechteinhabern und beharren darauf, mit der
Seite nicht gegen das schwedische Urheberrecht zu verstoßen.
'Was sollen sie machen? Es ist bereits zuvor misslungen, die Seite
abzudrehen. Lassen wir sie neuerlich scheitern', zitiert die
Info-Webseite Torrentfreak Gottfried Svarthol Warg, einen der
Pirate-Bay-Gründer. Die Plattform werde auch ohne seine Gründer weiter
bestehen, zeigt sich Warg überzeugt. Werden die vier Schweden allerdings
tatsächlich verurteilt, droht ihnen eine Geldstrafe von rund 110.000
Euro sowie eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren.
Pirate Bay
selbst bietet zwar keine urheberrechtlich geschützten Inhalte an,
ermöglicht aber die Suche nach solchen Downloads. Die Seite wird 24
Stunden am Tag von bis zu 25 Mio. Usern gleichzeitig besucht.
Nach Argumentation der Pirate-Bay-Betreiber sind die Torrent-Dateien auf
der Seite nicht mehr oder weniger illegal als Links bei der
Google-Suche. Daher gehen sie davon aus, sich mit der Plattform
innerhalb des rechtlichen Rahmens zu bewegen und nehmen den Prozess
locker. In dem kommenden knapp zwei Wochen, für die der Prozess
angesetzt ist, wollen die Betreiber und ihre Unterstützer mit einer
Reihe von Aktionen für Publicity sorgen.
So wurde zum Auftakt eine
Demonstration angekündigt, bei der auch Vertreter der schwedischen
Piratenpartei Ansprachen halten wollen. In der Vergangenheit haben die
Tauschbörsen-Gründer bereits mehrere Verfahren überstanden und das
Abschalten der Seite bis dato verhindert.
Rückname von Anklagepunkten
Update: Am ersten Prozesstag musste der Staatsanwalt mangels Beweisbarkeit den wichtigsten Anklagepunkt bereits zurückziehen. Die Mittäterschaft an der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke konnte er schon in der ersten Sitzung nicht belegen.
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