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WebWizard Kurzmeldungen
Aktuell  16.02.2009 (Archiv)

Piratebay-Prozess startet

Heute beginnt in Stockholm der Prozess gegen die Gründer der Torrent-Webseite The Pirate Bay. Die Pirate-Bay-Gründer kämpfen für legales Filesharing im Internet.

Die vier Männer hinter der populären Online-Tauschbörse werden beschuldigt, Mio. von Nutzern den Zugang zu illegalen Musik-, Film- und Games-Downloads zu ermöglichen. Das Verfahren gegen die Plattform-Betreiber sorgt in aller Welt für Aufmerksamkeit, der Ausgang könnte richtungsweisend für den künftigen Umgang mit Online-Tauschbörsen sein.

Pirate Bay zählt zu den populärsten und meistgenutzte Bittorrent-Portalen im Internet. Die Gründer liegen seit Jahren im Clinch mit Rechteinhabern und beharren darauf, mit der Seite nicht gegen das schwedische Urheberrecht zu verstoßen.

'Was sollen sie machen? Es ist bereits zuvor misslungen, die Seite abzudrehen. Lassen wir sie neuerlich scheitern', zitiert die Info-Webseite Torrentfreak Gottfried Svarthol Warg, einen der Pirate-Bay-Gründer. Die Plattform werde auch ohne seine Gründer weiter bestehen, zeigt sich Warg überzeugt. Werden die vier Schweden allerdings tatsächlich verurteilt, droht ihnen eine Geldstrafe von rund 110.000 Euro sowie eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren.

Pirate Bay selbst bietet zwar keine urheberrechtlich geschützten Inhalte an, ermöglicht aber die Suche nach solchen Downloads. Die Seite wird 24 Stunden am Tag von bis zu 25 Mio. Usern gleichzeitig besucht.

Nach Argumentation der Pirate-Bay-Betreiber sind die Torrent-Dateien auf der Seite nicht mehr oder weniger illegal als Links bei der Google-Suche. Daher gehen sie davon aus, sich mit der Plattform innerhalb des rechtlichen Rahmens zu bewegen und nehmen den Prozess locker. In dem kommenden knapp zwei Wochen, für die der Prozess angesetzt ist, wollen die Betreiber und ihre Unterstützer mit einer Reihe von Aktionen für Publicity sorgen.

So wurde zum Auftakt eine Demonstration angekündigt, bei der auch Vertreter der schwedischen Piratenpartei Ansprachen halten wollen. In der Vergangenheit haben die Tauschbörsen-Gründer bereits mehrere Verfahren überstanden und das Abschalten der Seite bis dato verhindert.

Rückname von Anklagepunkten

Update: Am ersten Prozesstag musste der Staatsanwalt mangels Beweisbarkeit den wichtigsten Anklagepunkt bereits zurückziehen. Die Mittäterschaft an der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke konnte er schon in der ersten Sitzung nicht belegen.

pte/red

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