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WebWizard Kurzmeldungen
Aktuell  05.12.2011 (Archiv)

Groupon gegen Konsumentenschutz

Die Gutschein-Plattform Groupon muss mit einer Untersuchung durch die britische Aufsichtsbehörde Office of Fair Trading (OFT) rechnen: Alleine dieses Jahr soll das Unternehmen fast 50 Vorschriften gebrochen haben.

Einige der Geschäftspraktiken würden dem britischen Konsumentschutz widersprechen - mit diesem Hinweis hatte die Regulierungsstelle Advertising Standards Authority (ASA) den Fall bei der Behörde gemeldet, berichtet der britische Guardian. Bislang gibt es von Seiten des OFT noch keinen Kommentar zu den Ermittlungen: Die Untersuchungen hätten begonnen, noch sei unklar, ob Gesetzesübertretungen vorliegen.

Durch die ASA wurde alleine dieses Jahr schon in 48 Fällen ermittelt, nun erfolgte die Meldung an die Aufsichtsbehörde. In elf Fällen wurde bereits formell gegen Groupon entschieden und die Urteilssprüche veröffentlicht. Der jüngste Fall betrifft eine E-Mail-Werbung des Unternehmens, in der Rabatte für kosmetische Chirurgie angeboten wurden - dadurch würden Konsumenten dazu gedrängt, übereilt Enscheidungen zu treffen, die das Leben verändern könnten, so die Kritik der ASA.

Die Behörde sieht sich angesichts der jüngsten Vorfälle darin bestätigt, härtere Maßnahmen zu ergreifen, weil das bisherige Verhalten des Unternehmens nicht vermuten lässt, dass man sich an die Regelungen halten will. Erst vergangenen Monat hat Groupon mit einem fulminanten Börsendebüt für Schlagzeilen gesorgt: Mit einer Bewertung von 12,7 Mrd. Dollar war es der zweiterfolgreichste Start einer Internetfirma an der Börse seit Google im Jahr 2004. Mittlerweile ist der Aktienkurs allerdings wieder gefallen.

pte

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#Groupon #Konsumentenschutz #Recht #Börse



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