Twitter 02.04.2012 (Archiv)
Rassismus in Twitter?
In England haben sich in jüngster Zeit Fälle von rassistischen Angriffen über den Kurznachrichtendienst Twitter gehäuft. Vor allem die Beleidigungen gegen bekannte Fußballer haben für Aufsehen gesorgt.Einige Sportler haben wegen der Anfeindungen sogar ihre Accounts bei Twitter gekündigt. Die britische Polizei versucht jetzt verstärkt auch im Internet für Recht und Ordnung zu sorgen.
'Zu Beginn des Internets war die Ansicht verbreitet, dass es sich um einen rechtsfreien Raum handelt. Mittlerweile hat sich eigentlich überall das Prinzip der Medienneutralität durchgesetzt. Sofern die Mechanismen anwendbar sind, gelten im Internet dieselben Gesetze wie offline, selbst wenn sie aus dem 19. Jahrhundert stammen', sagt Internet-Jurist Stephan Steinhofer gegenüber pressetext. Auch für Strafgesetze sei das Medium nicht relevant. 'Ob ich rassistische Äußerungen an einer Stadion- oder einer Facebook-Wand anbringe, ist egal', so Steinhofer.
Ein 21-jähriger Rechts-Student hat in der vergangenen Woche zugegeben, Ex-Liverpool-Stürmer Stan Collymore via Twitter wiederholt rassistisch beschimpft zu haben. Er wurde zu einer Zahlung von 150 Pfund sowie zur Ableistung von 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Ein anderer junger Student bekannte sich kürzlich schuldig, unangebrachte rassistische Kommentare zum Zusammenbruch des Bolton-Mittelfeldspielers Fabrice Muamba gemacht zu haben. Der Beschuldigte hatte nach dem Kollaps des Sportlers getwittert: 'LOL, sch... auf Muamba. Er ist tot'. Das Urteil ist noch ausständig.
Möglicherweise droht dem jungen Mann sogar eine Gefängnisstrafe. Die britischen Staatsanwälte können verschiedene Gesetze für eine Anklage nutzen. Rassismus im Fußball ist, nicht nur in England, ein altbekanntes Problem. Die neuen Medien bieten aber ein neues Ventil für unzeitgemäßes Gedankengut. Was früher den Kreis von Familie und Stammtisch nicht verlassen hat, wird heute im Internet verbreitet. Die Polizei freut sich über digitalen Rassismus, weil er einfacher zu beweisen ist. Bei erstmaligen Verfehlungen, wie jüngst im Falle zweier 17-Jähriger, sprechen die Behörden in weniger schweren Fällen Warnungen aus.
Einige Aktivisten versuchen privat gegen sogenannten 'Twassismus' vorzugehen. Durch die Beharrlichkeit einiger Nutzer wurde ein Sunderland-Fan wegen rassistischen Postings zu einer Gefängnisstrafe suf Bewährung verurteilt. Das zuständige Ministerium gab bekannt, dass es im vergangenen Jahr 2.000 Anklagen wegen offensiven Mitteilungen gegeben hat. Daneben gibt es aber noch andere Möglichkeiten, Vergehen anzuzeigen. Twitter schreibt in einer Stellungnahme:
'Wir sind eine neutrale Plattform. Wir zensieren nicht, haben aber Regeln, die für alle gelten. Wir gehen allen Meldungen nach und entscheiden von Fall zu Fall über unser Vorgehen.' Auch grenzübergreifende Beleidigungen können übrigens in vielen Ländern geahndet werden. 'In Österreich greift hier das Medienrecht, das den heimischen Gerichten sehr weitreichende Kompetenzen einräumt. Ist der Beleidigte ein Österreicher, sind heimische Instanzen zuständig, dasselbe gilt, wenn ein Fall Auswirkungen im Inland hat', erklärt Steinhofer.
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