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Facebook  23.03.2015 (Archiv)

Abmahnung aufgrund Teilen eines Bildes

Dass das deutsche System der außergerichtlichen Abmahnung durch eine Abmahnindustrie missbräuchlich verwendbar ist, hat die Vergangenheit durchaus gezeigt. Der Teilen-Knopf in Facebook wird so zur Gefahr.

Wenn Gerichte durch Weltfremdheit auffallen - was im Bereich des Internet auch nicht selten der Fall sein soll - dann bietet das Abmahnern neue Chancen auf lukrative Geschäfte. Die Abmahnanwälte können auf Aufträge hoffen, denn durch geteilte Bilder sind solche massenhaften Regelverstöße neuerdings abmahnfähig. Ein aktueller Fall zeigt die Problematik.

So hat eine Userin einen Artikel aus der 'Bild'-Zeitung geteilt, wie tausend andere wohl auch. Schließlich hat die Tageszeitung nicht nur große Buchstaben in der Headline, sondern auch kleine Buttons zu den Social Networks auf ihrer Seite. Mit dem Klick auf das 'Teilen' wird in Facebook aber nicht nur der Link verbreitet, sondern auch gleich ein Vorschaubild generiert. Je nach Plattform sieht das sogar unterschiedlich aus, ein teilender User sieht mitunter das Ergebnis des Vorganges nicht einmal.

Gesehen hat es aber ein Pressefotograf, dessen Bild in der Vorschau sichtbar wurde. Zwar hat er die Zeitung mit entprechenden Veröffentlichungsrechten versorgt, nicht aber die Verbreitung über Facebook durch Dritte ohne Namensnennung explizit gestattet. Nun erschien aber sein Bild neben dem Artikel innerhalb Facebook, noch dazu ohne Urheberkennzeichnung. Seine Anwälte haben eine Abmahnung an die Userin geschickt - strafbewährt mit über 1000 Euro Abmahnkosten.

So teuer kann damit prinzipiell jedes Teilen sein - in Deutschland. Denn die tatsächliche Ansicht kann man selbst nicht bestimmen, wenn das Social Network ein geschütztes Bild anzeigt, wird es haarig. Die gute Sache ist, dass es auch Urteile gibt, die einen Regress an Medienbetreiber möglich machen, die solcherlei Bildmaterial publizieren und dabei auf der Seite einen Share-Button von Facebook anbieten. Die durch sie damit lt. Urteil weiter gereichte Lizenz müssen sie dann nämlich haben.

Abmahnung rechtmäßig?
Das Urteil steht aus, denn Abmahnungen versuchen den Weg abseits der Gerichte. Dazu sind sie ja auch geschaffen worden, samt monetären Druck auf die Opfer. Im vorliegenden Fall habe man sich außergerichtlich geeinigt, heißt es - die Userin hat wohl bezahlt. Ob zu recht, müssten aber Gerichte klären.


All das ist weltfremd wie nutzerfeindlich. Jeder Internetuser begibt sich so ohne davon wissen zu können in Gefahr, durch Abmahnungen teure Aktionen zu tätigen. Und Medien, die im Regress belangt werden könnten, müssen rechtlich und technisch sicher stellen können, dass die diversen Buttons nicht auf allen Seiten sichtbar sind - auch das ist nicht kontrollierbar, weil Facebook die Vorschau eben nicht steuern lässt. Dass der Abmahn-Wahn in Deutschland solche Blüten treibt, ist allerdings auch schon länger bekannt - er bekommt durch Facebook und Bildrechte nur eine neue Dimension.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Abmahnung #Facebook #Bild #Bildrechte #Nutzungsrechte #Fotograf #Social Media #Recht #Gericht #Anwalt



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