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Aktuelles  03.06.2015 (Archiv)

Leistungsschutz und Festplattenabgabe

Die Regierungsvorlage für das kommende Leistungsschutzrecht sieht einige explosive Stellen vor. Die Festplattenabgabe der umstrittenen Verwertungsgesellschaften und auch die Google-Sticheleien der Zeitungen sind darin festgeschrieben.

So sollen jene, die Ausschnitte aus Artikeln der Zeitungen profitabel verwerten, dafür zahlen müssen. Diese Stelle zielt eindeutig auf Google, wo im Suchergebnis und Google News die Schlagzeilen schließlich prominent erscheinen - für die Zeitungen eine illegale Nutzung. Und die muss nach der Vorlage, die wohl nächstes Jahr schlagend werden soll, bezahlt werden.



In die Logik passt auch, dass freilich nur durch Verwertungsgesellschaften vertretene Zeitungen in Genuss von Geldern kommen sollen, Blogger aber zB. explizit nicht. Auch alle andereren Urheber werden nicht bedacht, die größten solcher 'Geschädigten' sind wohl eher in der Bildersuche als in Google News zu finden - aber eben im Gesetz nicht berücksichtigt. Schon bisher war den Autoren nur der Weg über Deutschland und die dortige Vertretung überhaupt ein Anteil an Einnahmen zugänglich, in Österreich gibt es nichts Vergleichbares im Internet.

Mit logischer Konsequenz gegen den Standort Österreich

Apropos Verwertungsgesellschaften: Die haben auch die Festplattenabgabe - sie betrifft alle (!) Speichermedien - durchgeboxt. Die soll bis zu 6% der Kosten der Medien umfassen (Kopierer und Drucker sind ja schon bis 11% 'besteuert'). Wer nachweisen kann, dass eine Speicherkarte keine Kopien legaler Werke beinhaltet, kann die Abgabe zurückfordern, heißt es. Wie man das nachweisen kann, ist unbekannt - man rechnet wohl auch kaum damit, dass das jemand macht. Ansonsten würde man nämlich kaum auf eine solche Abgabe kommen, legale Kopien von Werken gibt es nämlich ohnehin kaum - illegale vielleicht (die zählen aber nicht), legale Privatkopien wären aber nur zB. private Kopien von DVDs, die bekanntlich einen Kopierschutz haben und demnach auch nicht legal kopiert werden dürfen.

Das Fazit der bekannten Eckdaten: Die Zeitungen und die Verwertungsgesellschaften sichern sich Gelder, die von Endkunden eingehoben werden. Sinn und Zweck der eigentlichen Intention - der Bezahlung von Privatkopien - ist dahinter nicht zu erkennen und auch logisch nicht begründbar. Der Regierung scheint das aber auch egal zu sein, so lange die nahestehenden Zeitungsmedien zufrieden sind und die ein oder andere populäre Schlagzeile rund um das Google-Bashing für die Minister raus schaut. Wirklich fair gelöst ist damit jedenfalls nichts, dem Standort ist sogar geschadet worden. Nichts hindert Google daran, statt heimischen Medien einfach andere zu zeigen und Konsumenten können leicht im Ausland billiger bestellen.

pte/red

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#Festplattenabgabe #Leistungsschutzrecht #Urheberrecht #Verwertungsgesellschaften



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