Cloud 07.04.2018 (Archiv)
DSGVO: Web-Dienste und ADV-Verträge
Wer im Internet aktiv ist, hat diverse Verträge mit Dienstleistern, die Daten verarbeiten. Unternehmen müssen sich ab Mai mit der DSGVO in Europa dabei vertraglich absichern.Wer Daten verarbeiten läßt, muss hierbei Datenschutzvorkehrungen treffen. Mit dabei ist die Verpflichtung, Auftragnehmer mit gleichen Bedingungen in die Haftung zu nehmen, das vertraglich abzusichern und dem Betroffenen auch zu benennen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Website nutzt einen externen Newsletterdienstleister zum Versand von eMails sowie ein Analytic-Werkzeug zur Auswertung der Statistiken auf der Website. Der Betreiber der Website nimmt also personenbezogene Daten (die eMail-Adresse, die IP-Adresse) von den Usern entgegen und gibt sie zur Verarbeitung an andere Dienstleister weiter.
Diese Dienstleister müssen nun mit dem Unternehmen einen ADV-Vertrag abschließen, der u.a. all jene Fälle regelt, die der Betroffene in Form von Rechten auslösen kann. Aber auch grundlegende Datenschutzrichtlinien werden hierbei definiert. Insbesondere bei Dienstleistern außerhalb Europas wird diese Sache aber spannend, weil einerseits die EU nur Dienstleister in vertrauenswürdigen Umfeldern erlaubt (und da ist selbst die USA immer wieder im Gerede bzw. vor Gericht entzaubert worden), jene Firmen dann aber auch wenig Verständnis und Unterstützung für fremde Auflagen mitbringen.
Um so praktischer ist es, dass eine Liste im Web existiert, die die oft verwendeten Dienstleister auflistet, Stolpersteine und Tipps nennt aber auch gleich die notwendigen Standardverträge der Unternehmen verlinkt:
DSGVO-Verträge für die Cloud
Für eine große Anzahl an Dienstleistern ist damit die Arbeit schon gemacht worden, die man normalerweise mit dem Suchen nach Informationen und Kontaktdaten verbringen würde. Auch wenn die Inhalte scheinbar von den Anbietern selbst gefüttert wurden und damit nur deren eigene Sicht wiederspiegelt, so spart die Liste viel Zeit ein. Das Evaluieren tatsächlicher rechtlicher Sachverhalte und Notwendigkeiten bleibt dem Unternehmen aber nicht erspart, eine Garantie für die Rechtmäßigkeit der Angaben ist nicht gegeben.
Mehr zum Thema DSGVO, DSG und Datenschutz in Europa befindet sich in unserem unten verlinkten Special. Dort gibt es auch Musterverträge, das notwendige Datenschutzregister und mehr zum Laden.
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