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Aktuelles  07.10.2020 (Archiv)

Vorratsdatenspeicherung verboten

Ohne Grund und Anlass sieht der EUGH einmal mehr den breiten Einsatz der Überwachung mittels Vorratsdatenspeicherung als nicht legal an.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat erneut bestätigt, dass eine pauschale und anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist, selbst wenn diese mit der Gewährleistung der nationalen Sicherheit, etwa der Terrorismusbekämpfung, gerechtfertigt wird. „Das Europäische Höchstgericht teilt wiederholt unsere Ansicht, dass eine allgemeine Speicherverpflichtung für Daten von Nutzerinnen und Nutzern einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff darstellt“, zeigt sich Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA – Internet Service Providers Austria, erfreut.

Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass Internetanbieter jeden getätigten Kommunikationsvorgang einem bestimmten Teilnehmer oder Teilnehmerin zuordnen und diese Daten für eine gewisse Mindestdauer speichern müssen. Das ist einerseits technisch immens aufwendig, andererseits wäre durch diesen eklatanten Grundrechtseingriff das Surfverhalten aller Userinnen und User über diesen Zeitraum für die Behörden einsehbar. Computergestützte Technologien stellen heute eines der wichtigsten Mittel für die Persönlichkeitsentfaltung und private Lebensführung dar. Daten über die Nutzung dieser Systeme erlauben teils sensible Rückschlüsse über erhebliche Teile des Privatlebens der Nutzerinnen und Nutzer.


Der EuGH bietet einen engen Spielraum, um auf Ausnahme-Situationen reagieren zu können, stellt jedoch klar, dass diese nicht missbraucht werden dürfen, um eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertüre einzuführen. Oftmals zeigt sich außerdem, dass nicht ein Mangel an Information auf Seiten der Behörden die Ermittlungen erschwert, sondern die größte Herausforderung in der Auswertung der Daten liegt.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#EUGH #Vorratsdatenspeicherung #Überwachung #Privatsphäre



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