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Aktuelles  22.08.2022 (Archiv)

Abmahnungen nach DSGVO (Google Fonts)

In Österreich wird die Abmahnwelle rund um den Einsatz von Google Fonts immer umfangreicher. Insbesondere Wordpress-Installationen sind davon betroffen.

Ein Anwalt aus dem Wiener Umland aus Groß Enzersdorf versendet eine große Zahl Abmahnungen an Betreiber von Websites, die Schriftarten für die Darstellung der Inhalte von Google nachladen. Begründet wird ein angeblich eingetretener Schaden mit entsprechendem Urteil aus München, immer wieder ist es eine 'Mandantin' Eva, der Schaden zugefügt worden sei. Und die Schadenssumme samt Anwaltskosten (190,- scheint der 'Tarif' zu sein) sowie eine Auskunftsanfrage stehen im Schreiben.

Das alles hinterläßt ein schräges Bild und klingt nach bekannten Abzock-Methoden, wo man mit Kosten, die man gerade noch schnell zahlt, bevor angedrohte Folgen entstehen können, gefordert werden. Drohkulissen rund um Anzeigen und selbst unpassende Vergleiche mit Gerichtsurteilen werden da vorgebracht und durch die Vielzahl der Empfänger zu einem lukrativen Geschäft für die Abmahnanwälte. Und das nun nicht mehr vorwiegend in Deutschland, wo Abmahnungen zum Rechtssystem gehören, sondern auch in Österreich.

Abmahnwelle nach DSGVO
IT-Recht: Google Fonts Abmahnungen
Musterschreiben mit Gegenanfrage

Inhaltlich gehen Experten davon aus, dass eine Anzeige wenig Chancen auf Erfolg hätte. Die Datenschutzbehörden selbst würden bei den angesprochenen Kleinstunternehmen, solch minimalen Vertößen und ohne Absicht und Folgen auch eher keine Strafen ansetzen. Am Zivilweg müsste die Klägerin wiederum erst einmal zeigen, warum sie wissentlich hunderttausende Seiten ansurft (laut Logdateien und Abruftechnik handelte es sich ohnehin um einen Zugriff als automatisierter Abruf), um sich Schaden zuzufügen, dann aber Schadensersatz dafür haben will - das klingt nicht schadensminimierend sondern nach Massochismus...

Im konkreten Fall wäre demnach die richtige Antwort an Anwalt und Klientin, dass man nicht von Schaden ausgehe. Ausserdem ist ein Auskunftsbegehren nach DSGVO immer zu beantworten (vermutlich auch hier, dass keine personenbezogenen Daten gespeichert wurden). Entsprechende Vorlagen und Muster gibt es bei den Links oberhalb. Der zweite Link mit der Gegenanfrage sorgt zusätzlich auch noch für Mehrarbeit beim Anwalt und der Mandantin. Zu zahlen würde das Abmahnsystem nur wirtschaftlich erfolgreich machen und fördern - das sollte man also jedenfalls vermeiden.


   Bild: bilalulker/Adobe Stock

Und ganz generell kann der Einsatz von Google Fonts kaum als Datenschutzproblem angesehen werden, schon das Urteil aus München klingt mehr als daneben. Wo User praktisch 'alle' mit Google Chrome surfen, in Android mit Google-Konto aktiv sind und viele Dinge mehr, da soll es gerade der Download einer Schrift aus einem Google CDN ein Datenschutzbruch sein? Google hat die Daten viel umfangreicher schon anderswo und wird auf die Messung eines Downloads gerne verzichten. Eine überzogene und paranoide DSGVO gepaart mit technischem Unwissen der Justiz ist leider eine perfekte Grundlage für Abzocke durch jene, die in dem Segment dann aktiv werden. Es gibt zur vorliegenden Abmahnung aktuell auch jede Menge Aktivität, man kann den Verlauf des Erkenntnisgewinns ganz gut verfolgen.

Hat man als Webmaster eine Seite, die auf Google Fonts setzt, sollte man trotzdem einen Weg finden, um solche Abmahn-Methoden von vornherein zu verhindern. Man kann und darf Google Fonts auch von der eigenen Website laden lassen (Download und Einbindung), das macht die Website zwar potentiell langsamer (weil der Font nicht aus dem Cache kommt und das Google CDN auch sehr schnell ist), aber ein 'Datentransfer' zu Google findet dann nicht durch die Website induziert statt. Für Wordpress gibt es eine ganze Reihe von Plugins, die das automatisch vornehmen ('Google Fonts local' und ähnliche Suchbegriffe finden diese Werkzeuge in großer Zahl).

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Abzocke #DSGVO #Österreich #Google #Fonts



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